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Fall der NoVA für leichte Nutzfahrzeuge fix, schwammige Regelung für Pick-ups

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Der Budgetausschuss des Nationalrates hat nun Grünes Licht für den Fall der Nutzfahrzeug-NoVA gegeben, bei den Pick-ups gibt es einmal mehr eine "österreichische" Lösung ...

Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, die hauptsächlich der Güterbeförderung dienen, werden ab 1. Juli wieder von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit – wie das bis 30. Juni 2021 der Fall war. Teilweise ausgenommen von dieser Regelung sind Pick-ups (siehe eigene Meldung in dieser Ausgabe). Das wurde am 3. Juni im Budgetausschuss des Nationalrats beschlossen: Betroffen von der Regelung sind Kasten- und Pritschenwagen, die vor allem vom Gewerbe und Handwerk verwendet werden.

ÖVP-Finanzsprecher Andreas Ottenschläger spricht von einem klaren Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Österreich: „Was zum Beispiel die Maurer, Installateure oder Elektriker für ihren Arbeitsalltag brauchen, soll wie ein Arbeitsgerät behandelt und somit steuerlich entlastet werden.“ Diese Maßnahme soll in der nächsten Nationalrats- und Bundesratssitzung beschlossen werden und mit 1. Juli in Kraft treten.

Neue, schwammige Regelung für Pick-ups

Im Arbeitskreis der Automobilimporteure in der Industriellenvereinigung ist man froh, dass fast drei Monate nach der Ankündigung des NoVA-Endes für leichte Nutzfahrzeuge nun endlich Klarheit herrscht und klassische N1-Fahrzeuge, also Kasten- und Pritschenwagen für Handwerker und Gewerbetreibende, ab 1. Juli wieder von der NoVA befreit werden.

Allerdings mischt sich in die Freude über die Änderung auch Kritik: „Die Situation ist nicht so, wie sie vor der NoVA-Einführung vor 4 Jahren war“, sagt Günther Kerle, der Sprecher des Arbeitskreises: Während früher Pick-ups von der NoVA ausgenommen waren, wenn die Länge der Ladefläche zumindest 50% von jener des Radstands betrug, ist das jetzt nur noch der Fall, wenn diese Pick-ups über eine „einfache Ausstattung“ verfügen. „Das ist eine schwammige Formulierung und nicht administrierbar“, sagt Kerle. Man werde nun sehr rasch versuchen, mit dem Finanzministerium eine Liste zu erstellen, was dieses unter „einfache Ausstattung“ verstehe – und was nicht.

90 Prozent der Pick-ups Firmenzulassungen

Laut Kerle werden in Österreich jährlich etwa 3.000 Pick-ups neu zugelassen; 90% davon werden direkt an Firmen angemeldet, die so ein Auto ebenso brauchen wie Handwerker ihren Kastenwagen. „Es bleiben also etwa 300 Autos übrig, die vielleicht eine bessere Ausstattung haben.“ Fahrzeuge wie der Ford Ranger Raptor, an denen sich – so Kerle – der Neidkomplex vieler Österreicher manifestiere, seien wegen der zu kurzen Ladefläche ohnedies nicht von der NoVA befreit. Die Liste müsse es bis spätestens 1. Juli geben, sagt Kerle: „Sonst weiß ja kein einziger Händler, ob der Kunde die NoVA bezahlen muss oder nicht.“

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