Schon gefahren: Toyota Aygo X
Mit dem neuen Aygo X Hybrid schlägt Toyota ein neues Kapitel auf und bringt seine bewährte Hybridtechnik erstmals in das...
Der Toleranzzeitraum für die abgelaufene §57a-Begutachtung ist in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern relativ großzügig bemessen. Bis zu vier Monate nach Fälligkeit darf man "überziehen", es darf weder eine Strafe verhängt werden, noch entstehen Nachteile im Schadensfall, das Pickerl gilt noch nicht als abgelaufen, so die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
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