Schon gefahren: Nissan Qashqai
Geht es um das Thema Hybrid, sind japanische Hersteller große Tüftler. Nissan hat den e-Power-Antrieb für den Qashqai we...
Der Toleranzzeitraum für die abgelaufene §57a-Begutachtung ist in Österreich im Vergleich zu anderen Ländern relativ großzügig bemessen. Bis zu vier Monate nach Fälligkeit darf man "überziehen", es darf weder eine Strafe verhängt werden, noch entstehen Nachteile im Schadensfall, das Pickerl gilt noch nicht als abgelaufen, so die ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.
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