Schon gefahren Xpeng G6 und G9
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Künftig gilt zwar auch für Pick-ups mit Allradantrieb eine theoretische NoVA-Befreiung. In der Praxis treffen die Auflagen aber auf keinen derzeit erhältlichen Pick-up zu.
Die ursprünglich im Frühjahr eingeführte Regelung, dass nur Pick-ups mit einfacher Ausstattung und Einzelkabine als Nutzfahrzeuge gelten und somit von der Normverbrauchsabgabe befreit sind, wurde nun erneut abgeändert, wenn auch nur theoretisch. Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure: „Weiterhin bleiben Pick-Ups nur dann steuerbefreit, wenn sie über eine einfache Ausstattung verfügen. Das BMF hat zwar das Kriterium des permanenten Allradantriebs von der Liste gestrichen, die definiert, was unter einer solchen einfachen Ausstattung zu verstehen ist, alle anderen Kriterien wie beheizte Heckfenster oder elektrische Sitzverstellung bleiben aber aufrecht. Das führt dazu, dass weiterhin nach erstem Realitätscheck bei den betroffenen Marken kein Pick-up in den Genuss der NoVA-Befreiung kommt“, dämpft Kerle die hervorgerufenen Erwartungen vieler Betriebe und Kunden.
„Wir hoffen, dass die für 2026 zugesagte Evaluierung der Kriterienliste vorgezogen wird und eine realistische Definition der Kriterien erfolgt. Diese sollte sich am Markt orientieren, um Betrieben diese Fahrzeuge als Arbeitsgeräte wie ursprünglich von der Politik zugesagt NoVA-befreit zur Verfügung zu stellen“, ergänzt Klaus Edelsbrunner, Obmann des Bundesgremium Fahrzeughandels in der WKO.
Erst 2020 eingeführt, wurde die Nutzfahrzeug-NoVA von der neuen Bundesregierung diesen Juni bereits wieder abgesetzt. Lange Zeit ein Zankapfel war aber die Definition, was unter die Klasse der N1-Modelle fällt und was nicht. Nicht mehr als zehn Sitzplätze für Busse, alle Kastenwagen mit einer Sitzreihe war schnell definiert. Für Kastenwagen mit zwei Sitzreihen war dann schon eine klimadichte Trennwand zum Laderaum vorgeschrieben. Um die Pick-ups gab es die längsten Diskussionen. Pritschen mit an drei Seiten aufklappbaren Ladeflächenwänden waren befreit, für Pick-ups mit nur hinten aufklappbarer Ladebordwand wurden nur die simpelsten Ausführungen ausgewählt, sprich: Stahlfelgen, nur eine Sitzreihe, simple Ausstattung. Alle anderen Versionen wären fortan unter die NoVA-Regelung für Pkw gefallen, da die Nutzfahrzeug-NoVA schließlich nicht mehr in Kraft ist.
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