Test: Leapmotor C10
Der C10 ist das Flaggschiff des zu Stellantis gehörenden Herstellers Leapmotor. Ein Software-Update während des Tests st...
Um den Ausfall bei Mineralölsteuereinnahmen zu kompensieren, möchte die Schweizer Regierung ab 2030 eine Straßenbenutzungsgebühr für BEV erheben. Offen ist noch, wie diese aussehen soll.
Nachdem bereits seit 2024 Käufer von batterieelektrischen Fahrzeugen in der Schweiz wie alle anderen auch eine einmalige Steuer auf den Kaufpreis (ähnlich unserer NoVA) zahlen müssen, sollen ab 2030 alle Fahrer von BEV nun auch für die Straßenbenützung zur Kasse gebeten werden. Der Grund: Nachdem immer mehr Stromer auf eidgenössischen Straßen unterwegs sind, gibt es immer höhere Ausfälle bei den Einnahmen über die Mineralölsteuer. Diese wird aber dafür verwendet, das Straßennetz instandzuhalten.
Wie diese neue Abgabe aussehen soll, wurde vom Schweizer Bundesrat noch nicht exakt definiert. Zur Diskussion stehen indes zwei Varianten: Eine Abrechnung nach gefahrenen Kilometern, wobei sich die Höhe des Betrags zudem am Fahrzeuggewicht orientiert. Oder aber eine Abgabe, die direkt beim Abrechnen des Ladevorgangs eingehoben wird – von der Grundidee also gleich wie bei Benzin und Diesel. Wie die Erfassung und Abrechnung hie wie da im Detail ablaufen soll, ist noch nicht näher definiert.
Die Schweiz hat in Europa ein sehr spezielles Steuermodell für Fahrzeuge. Neben der Import- und der Mineralölsteuer gibt es zudem eine Motorfahrzeugsteuer (ähnlich der motorbezogenen Versicherungssteuer in Österreich), die aber nicht landesweit einheitlich ist, sondern von den einzelnen Kantonen bestimmt werden kann. So sind in manchen E-Fahrzeuge gänzlich von dieser Steuer befreit. In anderen hingegen gewähren lediglich Nachlässe. Doch auch hier wird laut darüber nachgedacht, sämtliche Vergünstigungen in den nächsten Jahren einzustellen.
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