Test: Leapmotor C10
Der C10 ist das Flaggschiff des zu Stellantis gehörenden Herstellers Leapmotor. Ein Software-Update während des Tests st...
Eine neue Regelung sieht vor, dass alle leichten Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen über einen Fahrtenschreiber verfügen müssen. Dies gilt aber hauptsächlich nur für Auslandsfahrten.
Bislang waren Tachographen nur für schwere Nutzfahrzeuge vorgeschrieben. Also all jene, die nur mit einem Führerschein der Klasse A bewegt werden dürfen und die mehr als 3,5 Tonnen höchst zulässiges Gesamtgewicht aufweisen. Um versteckten Knebelverträgen Einhalt zu gebieten, wird die EU nun diese Vorschrift auf alle Fahrzeuge der Klasse N1 ausweiten. Die Verordnungen (EU) Nr. 165/2014 und (EG) Nr. 561/2006 haben also zum Ziel, einheitliche EU-Standards zu schaffen, zum Schutz der Wettbewerbsbedingungen und den Fahrern.
Oft war es nämlich der Fall, dass durch dieses 3,5-Tonnen-Schlupfloch teilweise tagelang durchgefahren wurde, da es zwar vorgeschriebene Ruhezeiten gab, diese aber nicht kontrolliert wurden. Entsprechend gibt es aber auch eine Einschränkung, in welchen Fällen diese Fahrtenschreiber montiert werden müssen. Vorgeschrieben sind diese nämlich nur im grenzüberschreitenden Verkehr oder bei Kabotagefahrten. Sprich: Bei internationalen Fahrten und dann, wenn der Transporter in einem anderen Land eingesetzt wird, als sie zugelassen sind und der Sitz der betreibenden Firma liegt.
Nicht gilt die neue Verordnung für Nutzis, die nur national eingesetzt werden, natürlich bei nicht-kommerzellen Fahrten oder bei sogenanntem Werkverkehr – also bei Tätigkeiten, wo das Fahren nicht die Hauptbeschäftigung ist. Für Maler, Installateure oder Techniker ändert sich also nichts.
Grundsätzlich vorgeschrieben, egal ob im In- oder Ausland unterwegs, sind diese intelligenten Tachographen dafür für alle Fahrzeuge, die für den Transport von mehr als neun Personen ausgelegt sind.
Welche Fahrtenschreiber müssen verwendet werden? Vorgeschrieben sind intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation, die automatisch Lenk- und Ruhezeiten genauso erfassen wie Grenzübertritte, Be- und Entladevorgänge dokumentieren und an digitales Fuhrparkmanagement gekoppelt werden können. Zudem müssen die Fahrer eine Fahrerkarte beantragen und bei Bedarf vorzeigen, Lenk- und Ruhezeiten aufzeichnen.
Für den Flottenmanager kommen ebenso neue Aufgaben hinzu: So müssen die Fahrer- und Fahrzeugdaten regelmäßig gespeichert und archiviert werden, und das für mindestens 12 Monate. Das Personal muss entsprechend geschult und die gefahrenen Touren an die geltenden Sozialvorschrifen angepasst werden.
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