Test: Ford Puma Gen-E
Das Facelift macht den Puma gleich doppelt besser. Er bekam nicht nur E-Antrieb, sondern auch zahlreiche Detailverbesser...
Auch für das Jahr 2026 gibt es wieder zahlreiche Änderungen rund um das Thema Auto & Verkehr. Welche besonders wichtig sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst und näher analysiert.
Was generell gesagt werden kann: Nicht nur Verbrennern geht es mit immer strikteren Regeln immer stärker an den Kragen. Auch batterieelektrische Fahrzeuge müssen künftig mehr Gesetze einhalten, die nach wie vor und völlig zurecht unter dem Begriff Abgasnorm laufen. Spannend wird es zudem mit dem Inkrafttreten der Möglichkeit, in Österreich Zufahrtskontrollen per Kameraüberwachung durchführen zu können. Die innere Stadt von Wien soll hier eine Vorreiterrolle einnehmen. Theoretisch kann diese Maßnahme aber auf praktisch alle Zentren in diesem Land angewendet werden. Doch der Reihe nach.
Euro 7-Abgasnorm
Bereits ab dem 29. November 2026 müssen alle neu typengenehmigte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge die Euro-7-Abgasnorm einhalten. Für alle neu zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge gilt diese Regelung dann ein Jahr später. Soweit ein normales Prozedere, nicht aber, was die neue Norm beinhaltet. Die grundsätzlichen Abgasgrenzwerte bleiben nahezu auf dem Niveau der vorherigen Klassifizierung. Was sich aber ändert, sind zum einen die Messvorschriften. So werden künftig auch sogenannte ultrafeine Partikel in Betracht gezogen, sprich jene Bestandteile des Abgases bei Benzinern, die kleiner als zehn Nanometer sind. Außerdem ist vorgeschrieben, dass die Abgasnachbehandlungssysteme eine Mindesthaltbarkeit von 160.000 Kilometern oder acht Jahren aufweisen müssen. Für die Grenze von 200.000 Kilometern oder zehn Jahren ist dann zumindest ein Verschlechterungsfaktor als kleine Erleichterung festgesetzt. Das bedeutet: Die Technik, die all das beherrscht, ist verfügbar, kostet aber. Neue Fahrzeuge könnten dadurch also noch ein wenig teurer werden.
Was zum anderen das erste Mal bei einer Abgasnorm überhaupt in Betracht gezogen wird, sind der Brems- und Reifenabrieb. Diese Maßnahme gilt für alle Antriebsformen, vom Diesel bis zum reinen Elektro und sieht vor, dass letztere bei den Bremsen nicht mehr als drei Milligramm Bremsstaub pro Kilometer emittieren dürfen, alle anderen Antriebsformen kommen mit 7 mg auf den Kilometer davon – noch. Denn ab 2035 sollen diese Regelungen auf 3 mg/km für alle Fahrzeuge vereinheitlicht werden. Und bei den Reifen? Da gibt es derzeit noch keine konkreten Grenzwerte. Hier dient die Euro 7 lediglich dazu, das grundsätzliche Regelwerk einzuführen. In beiden Fällen sind aber nicht nur die Zulieferer gefragt, möglichst schadstoffarme Bremsbeläge und Pneus zu erzeugen. Auch gibt es bereits erste Ideen, mit Absauganlagen in den Radhäusern diese Form von Abrieb aufzufangen, zu filtern und zwischenzuspeichern. Was sich im Endeffekt als realistisch und umsetzbar entpuppt, bleibt aber noch abzuwarten.
Mindesthaltbarkeitsdauer für BEV-Akkus
Die EU gibt ab heuer vor, wie lange die Traktionsbatterien von batterieelektrischen Fahrzeugen und Plug-in-Hybriden mindestens zu halten haben. So müssen die Stromspeicher nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern noch mindestens über 80 Prozent ihrer ursprünglichen Kapazität verfügen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern noch mindestens 72 Prozent. Eine längst überfällige, wenngleich eher theoretische Vorschrift, da sich diese Vorgaben ziemlich genau mit den Herstellergarantien auf die Traktionsbatterien decken. Es ist aber eine gute Maßnahme, um hier künftig Verschlechterungen vorbeugen zu können.
Umweltpass
Der sogenannte Environmental Vehicle Passport, kurz EVP, ist eine Art Umweltpass, über den jedes neue Fahrzeug in der EU künftig verfügen soll. Darin stehen all jene Dinge, die an dem ökologischen Fußabdruck des Vehikels beteiligt sind, zum Beispiel die Emissionswerte, der Kraftstoff- oder Stromverbrauch als auch der State of health (SOH) genannte „Gesundheitszustand“ der Traktionsbatterie bei Elektroautos.
eCall mit 5G-Technik
Nicht nur beim Smartphone – auch beim vorgeschriebenen automatischen Notrufsystem eCall stellt man auf 5G um. Neue typengenehmigte Pkw und Nfz müssen ab heuer verpflichtend über die neue Mobilfunktechnik verfügen, ab 2027 dann alle neu zum Verkehr zugelassenen Fahrzeuge. Für den Neuwagenkäufer ändert sich also nicht viel. Noch offen ist hingegen, wie es mit den Fahrzeugen mit 2G- und 3G-Format weitergehen wird. In Österreich ist die Abschaltung des 3G-Netzes nämlich bereits seit Mitte 2025 abgeschlossen, diese Systeme also alle nicht mehr oder nur mehr stark eingeschränkt nutzbar. So können nur noch Telefonate und SMS über das 2G-Netz verschickt werden, die freigewordenen Frequenzen für Internetdienstleistungen werden hingegen vollumfänglich für 5G benötigt. Und ganz streng genommen, dürfte bei Ausfall von eCall ein Auto nicht mehr benutzt werden, da damit auch die Typengenehmigung erlöschen würde.
Neue verpflichtende Assistenzsysteme
Ab 7. Juli 2026 müssen erstmals zum Verkehr zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge neben den bestehenden zudem über folgende Assistenzsysteme verfügen.
Advanced emergency braking system. Im Prinzip eine Erweiterung des Notbremsassistenten. Hier geht es aber gezielt um das Vermeiden von Gefahrensituationen mit Fußgängern und Radfahrern. So soll das System erkennen, wenn ein Zusammenstoß mit dieser Art von Verkehrsteilnehmern droht und das Fahrzeug selbstständig abbremsen.
Advanced driver distraction warning. Der klassische Aufmerksamkeitsassistent, wie es ihn jetzt schon optional gibt. Eine auf den Fahrer gerichtete Kamera erkennt anhand der Augenbewegungen Unachtsamkeiten des Fahrers und warnt diesen mit dezenten optischen und akustischen Warnzeichen.
Enlarged head impact zone. Auch diese Erweiterung des Kopfaufschlagschutzbereichs dient ausschließlich dem Fußgängerschutz. So sollen Passanten im Falle eines Aufpralls besser geschützt werden. Bislang bestanden diese Maßnahmen vor allem aus abgerundeten Fahrzeugfronten und zum Teil auch aus kleinen Sprengsätzen, die bei Erkennung eines Aufpralls die Motorhaube blitzschnell anhoben, um den Aufschlag abzudämpfen.
Emergency lane keeping system. Hierbei handelt es sich um den Notfallspurhalteassistenten, der Fahrzeuge durch Lenkeingriffe automatisch in der Fahrspur hält. Neu ist, dass ab 7. Juli diese Regelung auch für Fahrzeuge schlagend wird, die über eine hydraulische Servolenkung verfügen. Hier geht es also um die Umsetzbarkeit, da Lenkeingriffe bei elektrischen Servolenkungen natürlich leichter und auch kosteneffizienter umsetzbar sind.
Produkthaftung auf Software
Zwar kommt es erst mit Dezember 2026 zur Anwendung, dennoch bringt das neue Produkthaftungsgesetz deutliche Vorzüge für den Autofahrer. Nicht nur was die Durchsetzung von Ansprüchen im Falle von Defekten angeht. Auch wird die Haftung für die Hersteller auf Software und digitale Dienste ausgeweitet. Kein leichtes Unterfangen, da bislang nur für die Folgen und Schäden an Produkten gehaftet werden musste. Heißt: Passiert etwa ein Unfall, weil ein Assistenzsystem nicht korrekt funktioniert hat, fällt dies auch unter das Produkthaftunsgsgesetz. Um hier die Beweisführung zu erleichtern, haben Gerichte dann die Möglichkeit, interne Fahrzeugdaten vom Hersteller offenlegen zu lassen. Wird dies verweigert, gilt das schon als Vermutung, dass das System einen Defekt hatte.
Parken in Wien
Die Stadtregierung wird ab 2026 die Parkgebühren generell um 30 Prozent anheben. Somit wird ein Parkschein für eine halbe Stunde gleich um 40 Cent teurer, das Parkpickerl kostet künftig 13 statt bisher zehn Euro monatlich. Natürlich werden hier die Strafen für Falschparken ebenso angehoben, um „den Verkehrsfluss und Sicherheit zu gewährleisten.“
Vignette: Preise steigen
Wie das Amen im Gebet, gibt es auch für 2026 erneut eine Anpassung der Autobahnbenutzungsgebühren an den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI), und zwar um 2,9 Prozent.
Die Preise im Überblick:
Jahres-Vignette Pkw 106,80 EUR
2-Monats-Vignette Pkw 32,00 EUR
10-Tages-Vignette Pkw 12,80 EUR
1-Tages-Vignette Pkw 9,60 EUR
Zudem ist 2026 das letzte Jahr, in dem es noch eine echte Klebevignette gibt. Ab 2027 ist ausschließlich die digitale Form zu erwerben.
Fahrtenschreiber für leichte Nutzfahrzeuge
Um versteckten Knebelverträgen Einhalt zu gebieten, wird die EU digitale Fahrtenschreiber nun auch für leichte Nutzfahrzeuge vorschreiben. Oft war es nämlich der Fall, dass Fahrer aufgrund dieses 3,5-Tonnen-Schlupfloch teilweise tagelang durchgefuhren, da es zwar vorgeschriebene Ruhezeiten gab, diese aber nicht kontrolliert wurden. Allerdings sind diese Fahrtenschreiber nur im grenzüberschreitenden Verkehr oder bei Kabotagefahrten vorgeschrieben. Sprich: Bei internationalen Fahrten und dann, wenn der Transporter in einem anderen Land eingesetzt wird, als sie zugelassen sind und der Sitz der betreibenden Firma liegt. Vorgeschrieben sind intelligente Fahrtenschreiber der zweiten Generation, die automatisch Lenk- und Ruhezeiten genauso erfassen wie Grenzübertritte, Be- und Entladevorgänge dokumentieren und an digitales Fuhrparkmanagement gekoppelt werden können. Zudem müssen die Fahrer eine Fahrerkarte beantragen und bei Bedarf vorzeigen, Lenk- und Ruhezeiten aufzeichnen.
Das heißt für den Fuhrparkmanager: Fahrer- und Fahrzeugdaten müssen regelmäßig gespeichert und archiviert werden, und das für mindestens 12 Monate. Das Personal muss entsprechend geschult und die gefahrenen Touren an die geltenden Sozialvorschrifen angepasst werden.
Führerschein wird digital
Die Einführung startet 2026, bis 2030 haben die EU-Mitgliedsstaaten aber noch Zeit, die neuen Führerscheinrichtlinien in geltendes Recht umzulegen. Darin enthalten zum Beispiel die Einführung des digitalen Führerscheins auf EU-weiter Basis, Erweiterung der Probezeit für Fahranfänger mit härteren Sanktionen bei Verstößen und bei besonders schwerwiegenden Verkehrsdelikten, etwa Trunkenheit oder hohe Geschwindigkeitsübertretungen, ein EU-weites Fahrverbot verhängen zu können. Die Herabsetzung des Mindestalters für Berufskraftfahrer ist ebenso geplant: Busfahrer müssen künftig nicht mehr mindestens 24 sondern nur mehr 21 Jahre alt sein, Lkw-Chauffeure nur mehr 18 statt 21.
§57a-Überprüfung: Neuregelung in Sicht
Im Rahmen des EU-Programms „Vision Zero“, die Verkehrssicherheit bis 2030 deutlich zu erhöhen, gibt es laut letztem Kommissionsvorschlag einige Änderungen, zum Beispiel eine nur vorläufige Prüfbescheinigung von sechs Monaten Gültigkeit, die auch in anderen Ländern ausgestellt werden können, eine genauer Erfassung des Kilometerstands und eine digitale Datenbank für Prüfgutachten. Bei der Überprüfung an sich gibt es ein Update an die aktuelle Fahrzeugtechnik.
BEV: Überprüfung des gesamten Hochvoltsystems.
Verbrenner: Messung der Partikelanzahl und NOx sowohl über OBD als auch Abgasmessung.
Sicherheitsrelevante Systeme: Überprüfung von etwa Assistenzsystemen, rein über OBD-Diagnose.
Als hoffnungsloser Vorstoß dürfte sich hingegen Staatssekretär Schellhorns Vorschlag entpuppen, den §57a-Begutachtungszeitraum von einem Jahr auf 4-4-2-1 Jahre zu erweitern. Diverse Interessensvertretungen haben sich schon dagegen ausgesprochen, zudem kam in Deutschland genau der gegenteilige Vorschlag auf den Verhandlungstisch: So wurde bei unseren Lieblingsnachbarn diskutiert, ob ab einem Fahrzeugzeitalter von zehn Jahren nicht mehr alle zwei Jahre, sondern jährlich eine TÜV-Hauptuntersuchung durchgeführt werden sollte. Ein Umsetzung dieser Idee ist unwahrscheinlich, da laut Statistiken nur 0,1 Prozent aller Unfälle auf technische Mängel zurückzuführen sind – was wiederum Schellhorns Vorschlag wieder Auftrieb geben würde.
NoVA-Refundierung vor dem Aus
Wird ein Gebrauchtwagen ins Ausland verkauft, bestand für Privatpersonen und Händler die Möglichkeit, die bereits entrichtete Normverbrauchsabgabe zurückzufordern. Dies soll künftig für Fahrzeuge älter als vier Jahre nicht mehr möglich sein. Die Regierung begründet diese Maßnahme damit, so gegen den sogenannten Wrack-Schwindel vorgehen zu wollen, bei dem nicht mehr straßentaugliche Fahrzeuge über Schein-Kaufverträge ins Ausland „verschoben“ werden, nur um die NoVA zurückzubekommen. Diese Maßnahme ist Teil des neuen Betrugsbekämpfungspakets, das zahlreiche Steuerbetrug in vielen Bereichen der Wirtschaft künftig erschweren soll. Branchenvertreter sehen in der Streichung der NoVA-Refundierung einen Wettbewerbsvorteil für heimische Autohändler und Leasinganbieter sowie für Leasingnehmer, da die Verträge mit deutlich geringeren Restwerten kalkuliert werden müssten.
Automatisierte Zufahrtsmanagements
Mit der jüngsten StVO-Novelle möchte die Bundesregierung die rechtliche Machbarkeit schaffen, Einfahrts- und Fahrverbote in klar deklarierten Zonen nicht nur zu ermöglichen, sondern diese auch mit Kamerasystemen zu überwachen. Klassische Beispiele dafür wären Innenstädte, Schulstraßen etc. Beispiele für ähnliche Modelle gibt es zahlreiche, etwa in Frankreich oder Italien. Nicht Teil des Plans ist das Überwachen von Busspuren, Geh- und Radwegen oder Fußgängerzonen, einspurige Fahrzeuge wie Motorräder oder Mopeds sollen von diesen Maßnahmen nicht betroffen sein. Diese Zonen müssen mit neuen Verkehrsschildern mit Kamerasymbol klar ersichtlich sein und nach aktuellem Zeitplan soll die Umsetzung im Mai 2026 erfolgen. Erster möglicher Kandidat wäre die Wiener Innenstadt. Künftig soll nur mehr Anrainern, Taxlern, Blaulichtorganisationen oder Lieferanten es erlaubt sein, in den Bereich innerhalb des Rings einzufahren. Für alle anderen ist nur mehr der Weg zu einem Parkhaus erlaubt. Verlässt man innerhalb von 30 Minuten den Überwachungsbereich nicht wieder, darf gestraft werden, wobei der Strafrahmen von 70 bis 2.180 Euro liegen soll. Vor 2028 dürfte mit einer Umsetzung aber nicht zu rechnen sein, zudem kritisieren Autofahrervereine den Entwurf vor allem dafür, dass somit ein Wildwuchs an Verbotszonen entstehen kann, weil praktisch jede Gemeinde nun derlei Kameraüberwachungen ohne weitere Genehmigungen installieren darf. Der finale Gesetzestext lag bis zu Redaktionsschluss leider noch nicht vor.
Neuer Durchschnitts-Stromgesamtpreis
Wie lusbote berichtet, gilt für die Abrechnung des Ladens von Dienstwagen am Wohnort des Arbeitnehmers gilt ab der einheitliche Durchschnitts-Stromgesamtpreis von 32,806 Cent/kWh. Bis zu diesem Betrag bleibt der Kosterersatz steuerfrei und ein Sachbezug wird nicht fällig. Zugleich entfällt die pauschale Kostenerstattung von bis 30 Euro pro Monat.
Groß Britannien
Die Innenstadtmaut für die Hauptstadt London gilt ab 2026 auch für alle E-Autos. Bislang waren Fahrzeuge ohne CO2-Ausstoß von dieser Abgabe befreit, indes kann es zu Ermäßigungen kommen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Zudem werden die Sanktionen für Schnellfahren deutlich angehoben, da die Unfallzahlen aufgrund Raserei im Königreich drastisch angestiegen sind.
Spanien
Für alle in Spanien zugelassenen Fahrzeuge entfällt ab 2026 die Mitführpflicht von Warndreiecken. Dafür müssen stattdessen V16-Warnleuchten mitgeführt werden, die dann bei Pannen auf Schnellstraßen und Autobahnen verwendet werden müssen. Hierbei handelt es sich um eine kompakte kreisrunde LED-Drehleuchte, die neben dem gelben Licht zudem bei Aktivierung automatisch die aktuelle GPS-Position an Notdienste sendet. Wichtig: Diese Regelung gilt zwar nicht für Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen. Besucher oder Touristen könnten dennoch zur Kasse geboten werden, wenn der gebuchte Mietwagen (da ja mit spanischer Zulassung) nicht mit der V16-Lampe bestückt ist. Zudem soll die Strafe auf häufiges Spurwechseln auf 500 (in Worten: fünfhundert) Euro angehoben werden. Begründung: Das Unfallrisiko würde durch heftiges Switchen der Fahrspur drastisch ansteigen.
Griechenland
Die Tempolimits in Griechenland werden ab 2026 drastisch verschärft. So gilt ab Jänner in Wohngebieten generell 30 km/h, wenn keine Beschilderung andere Geschwindigkeiten vorgibt. Zudem zahlt man künftig für 20 km/h zu viel 100 Euro, bei 30 km/h über dem Limit 350 bis 700 Euro und ein mögliches Fahrverbot. Wer mit mehr als 200 km/h erwischt wird, kann 8.000 Euro hinblättern und muss vier Jahre zu Fuß gehen.
Kroatien
Eigentlich war die Einführung der digitalen Mautsysteme schon für 2025 geplant, im Herbst 2026 soll es nun aber soweit sein. Heißt also: Nach der Urlaubssaison benötigen alle Pkw künftig eine e-Vignette und wie viel abgerechnet wird, ist abhängig von der gefahrenen Strecke.
Italien
Für norditalienische Großstädte wie etwa Mailand soll ab heuer ein Fahrverbot für Diesel-Pkw gelten, die nur die Euro5-Abgasnorm schaffen. Besonders heikel dabei ist der Umstand, dass Strafen bis zu einem Jahr nach dem Delikt zugestellt werden dürfen und fünf Jahr lang vollstreckbar sind. Das gilt übrigens auch für alle nicht in Italien gemeldeten Fahrzeuge.
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