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E-Quoten für Flotten – alle Details

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stock.adobe.com/happysunstock

Nach zähem Ringen konnte sich die EU-Kommission kurz vor Jahresende zu einem Aus für das Verbrenner-Aus durchringen – zumindest auf dem Papier. Denn zeitgleich sollen Firmen und juristische Personen dazu verpflichtet werden, einen bestimmten Anteil ihres Fuhrparks zu elektrifizieren. Wie der Plan aussehen soll.

Los ging die Geschichte vor mehr als vier Jahren, als das Verbrenner-Aus im Rahmen des Green Deal von der Europäischen Kommission aufgebracht wurde. So war das damalige Ziel, ab 2035 nur mehr Neuwagen ohne CO2-Emissionen zuzulassen. Nachdem Wasserstoff als mögliche Alternative aber nicht in die Gänge kommen möchte, setzte man fortan primär auf die Elektromobilität – doch das läuft für die europäischen Hersteller nicht ganz so wie gedacht. Immer mehr rudern zurück, wollen Verbrenner bis weit in die 2030er bauen – was aber nur mit einer Aufweichung des Green Deal möglich wäre. Und genau das ist nun passiert: Der von der EU-Kommission präsentierte Änderungsvorschlag zu den CO2-Grenzwerten für Neuwagenflotten sieht vor, dass es statt zu einer vollständigen Reduzierung des CO2-Ausstoßes ab 2035 zu einer Minderung um 90 Prozent kommen soll. Damit bleiben also vor allem Plug-in-Hybride als letzte Benzinerbastion nach dem Stichtag in neun Jahren übrig – immerhin. Doch zugleich gibt es ab 2030 eine verpflichtende EV-Quote für Flottenbetreiber, die einen Großteil des Neuwagengeschäfts ausmachen und somit auch den Zweithandmarkt nachhaltig beeinflussen. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Was ist wann geplant?
Der derzeitige Fahrplan sieht vor, dass ab 2030 eine EV-Quote von mindestens 56 Prozent und ein kombinierter Anteil (LEV und EV) von 80 Prozent für Fuhrparks vorgeschrieben sein sollen. Für 2035 soll dieser schlussendlich auf 100 Prozent klettern.

Welche Autos sind erlaubt?
LEV und EV. Was das heißt? LEV sind sogenannte Low-Emission-Fahrzeuge, also jene Modelle, die höchstens 50 Gramm CO2 ausstoßen, was einem Verbrauch von gut zwei Litern Benzin entspricht. Das sind im Endeffekt also ausschließlich Plug-in-Hybride. Unter Zero-Emission-Fahrzeugen (ZEV) fasst man all jene zusammen, die gar keinen CO2-Ausstoß haben, also alle E-Autos oder – zumindest theoretisch – Brennstoffzellenautos. 

Gingen nur PHEV?
Nein. Die EU-Kommission sieht in ihrem Entwurf nämlich einen Mindestanteil an ZEV vor: Für Deutschland liegt dieser Wert zum Beispiel bei 54 Prozent ab 2030, für Österreich hingegen bei 56 Prozent. Ab 2035 schreibt der EU-Vorschlag dann eine reine Zero-Emission-Flotte vor. 

Hat jedes EU-Land also unterschiedliche Ziele einzuhalten?
Ja, das richtet sich nämlich an die jeweiligen Marktbedingungen und die Infrastruktur. So heißt es offiziell im Papier, dass „zwischen den Mitgliedstaaten differenziert werde, um deren spezifische Situation und Merkmale hinsichtlich der Fähigkeit ihrer Volkswirtschaften, die höheren Anfangsinvestitionskosten emissionsfreier Fahrzeuge zu tragen, zu berücksichtigen“. Konkret geht es zum Beispiel um den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur, wo mitteleuropäische Länder wie Deutschland oder Frankreich und Österreich weit vor dem Durchschnitt liegen. Daher sind die Vorgaben für Süd-, Ost- und Südosteuropa ein wenig abgeschwächt worden. Bulgarien zum Beispiel muss 2035 etwa nur einen E-Anteil von 32 Prozent aufweisen.

Wer ist betroffen?
Ursprünglich sollte jeder, mit Ausnahme von Privatpersonen, betroffen sein. Jetzt wird die Regelung aber nur für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern schlagend. Das heißt: Mietwagen- und Leasingunternehmen, aber auch genauso Hersteller und große Händler fallen unter diese Definition von Flotte. Der Hintergrund: So möchte man auch auf Tages- oder Massenzulassungen kurz vor Jahresende einen gewissen Einfluss ausüben.

Warum das Ganze?
Ein sehr wahrscheinlicher Grund für diese Pläne ist, trotz des Aus des Verbrenner-Aus den E-Anteil entsprechend zu stützen. Mietwagenunternehmen fluten den Gebrauchtmarkt zum Beispiel mit Jungwagen, da wäre dann schlagartig ein Rückgang bei den Verbrennern zu bemerken. 

Folgen weitere Schritte?
Es gibt im Rahmen dieser Quotenregelung auch die Idee, bei öffentlichen Aufträgen künftige europäische Hersteller bevorzugt zu behandeln. Der Hintergrund ist klar: So möchte man den heimischen Unternehmen im Vergleich zu vor allem chinesischen einen gewissen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Auch hier ist aber nur der Geschäftskunde im Visier. Zudem ist noch völlig offen, wie die Umsetzung aussehen soll, zumal noch Uneinigkeit zwischen den Mitgliedsstaaten herrscht. Ob die Quotenregelung zu einem späteren Zeitpunkt auch für kleinere Unternehmen kommen soll, wurde nicht festgelegt.

Warum so kurzfristig?
Hier gibt es teils herbe Kritik. Primär an der Vorgehensweise. Der Kommission wird unter anderem vorgeworfen, dieses Thema weitgehend unbemerkt behandelt zu haben. So soll es etwa nur eine kurze Konsultationsphase gegeben haben, ebenso sollen Anmerkungen der Hersteller nur wenig Anklang gefunden haben. Vor allem Mietwagenfirmen und Leasinganbieter stehen bei der derzeit geplanten Regelung massiv unter Druck.

Und der Bestandsfuhrpark?
Hier geht es ausschließlich um Auflagen für neu zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge. Alles, was im Bestand ist, kann weiterverwendet werden. 

Lohnt sich jetzt noch der Kauf eines Verbrenners?
Das hängt von vielen betriebsinternen Faktoren ab. Fakt ist aber, dass die Zeit knapp wird und sich viele wohl noch rechtzeitig mit Benzinern und Diesel eindecken und diese wohl auch länger betreiben werden. Die Lieferzeiten und Preise könnten bis 2030 also noch empfindsam in die Höhe gehen.

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